Barrierefreie Webseiten

 In Allgemein

BARRIEREFREIE WEBSITES

Ab dem 1.1.2016 müssen alle Einrichtungen und Informationsangebote barrierefrei sein, das gilt auch für Websites.

Barrierefreiheit bedeutet, dass

  • Waren und Dienstleistungen, die öffentlich verkauft werdenbarrierefrei zugänglich sein müssen.
  • Geschäftsräume, Lokale etc. frei von baulichen Barrieren sind.
  • alle Kundinnen und Kunden Zugang zu Informationen (z.BWebauftritt oder Broschüren) haben müssen.

Barrieren sind folgendermassen definiert:

  • Barrieren in der Informations- und Kommunikationstechnologie (z.B. Internet, Soft- und Hardware, Digitale Unterlagen und Medien aller Art): Ungenügender Farbkontrast, fehlende Textalternativen oder Websites, die nur mit der Computer-Maus bedienbar sind.

Barrierefreie Kommunikation ermöglicht allen Menschen die vollständige Nutzung von digitalen Medien wie auch TV-Inhalten, Internetseiten und Internetangeboten. Dazu gehören z.B. Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte, Verfügbarkeit aller Funktionalitäten von der Tastatur, Maus und Touchscreen aus, lesbare und verständliche Digitale/Web-Inhalte, Kompatibilität mit assistierenden Techniken (Screen-Reader, Bildschirmlupen etc.), Texte in einfacher Sprache, Gebärdensprachvideos und optionale Untertitel.

Die Internetseite eines Unternehmens mit den Kontaktdaten und Informationen und oftmals auch noch Bestell- und Anfragemöglichkeiten ist eine Leistung, die diskriminierungs-frei und damit barrierefrei erbracht werden muss. Natürlich gilt auch hier der Grundsatz der Zumutbarkeit. (Quelle: FAQ WKO)

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