Ist Ihre Webseite fit für die DSGVO?

Am 25. Mai 2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wirksam.

Neben den Pflichten zur innerbetriebliche Dokumentationen über die Datenspeicherung lässt sich auf Ihrer Webseite einfach überprüfen, ob Sie Massnahmen zur DSGVO getroffen haben oder nicht.

So sollte z.B. eine Datenschutzerklärung im Fussbereich (und damit auf jeder Seite) verlinkt sein, die über die auf der Webseite gesammelten Daten und die Verarbeitung dieser Auskunft gibt.

Verwenden Sie Google Analytics? Ab 25.5.2018 dürfen diese Zugriffe nicht mehr mittels IP-Adresse personifiziert sein. Der Besucher Ihrer Website muss die Möglichkeit haben, das Google Analytics Tracking zu deaktivieren.

Folgende Punkte sollten auf der Webseite implementiert sein:

1. Datenschutzerklärung erstellt und auf jeder Seite zugänglich

  • Einbau eines Datenschutz-Menüpunktes auf Ihrer Website
  • Befüllen dieses Menüpunktes mit einer individuell auf Ihre Website angepassten Datenschutz-Erklärung, passend für die Marketing und Analyse-Tools, die Sie verwenden: Google Analytics, Facebook Remarketing Pixel, Newsletter-Anmeldung, Kontaktformular
  • Einfügen des Datenschutzhinweis auf Ihrem Anwortformular

2. Cookie Disclaimer

Schon seit 1.1.2016 gilt die Cookie-Hinweis-Pflicht. Das bedeutet: Wenn ein User auf Ihre Website kommt, öffnet sich ein Pop-Up , das auf die verwendeten Cookies (z.B. Google Analytics oder Facebook Pixel) sowie auf Ihre Datenschutzerklärung hinweist.

  • Cookie Pop-Up auf Ihrer Website implementieren

3. Google Analytics – IP-Adresse anonymisieren

Nützen Sie Google Analytics zur Messung und Analyse der Zugriffe auf Ihre Website? Per 25.5.2018 dürfen diese Zugriffe nicht mehr mittels IP-Adresse personifiziert sein. Es müssen bisher gespeicherten IP-Adressen gelöscht werden. Und der User Ihrer Website muss die Möglichkeit haben, das Google Analytics Tracking zu deaktivieren.

  • Anonymisieren von Google Analytics Code
  • Abmeldemöglichkeit von Google Analytics für die User Ihrer Website ein

4. Umstellung HTTP auf HTTPS

Um eine sichere Übertragung der Daten auf Ihrer Website zu gewährleisten, muss Ihre Website von http:// auf das Sicherheitszertikat https:// umgestellt werden. Laut § 13 Abs. 7 TMG ist diese Maßnahme verpflichtend. Abgesehen von dieser Pflicht, wirkt sich das Sicherheitszertifkat https auch auf Ihr Google Ranking aus. Google reiht alle Websites ohne https per 1. Juli 2018 automatisch nach hinten!

Rechtshinweis:

Wir haben alle DSGVO Richtlinien nach besten Wissem und Gewissen aus öffentlich zugängiger Fachliteratur recherchiert – ohne hier jedoch auf den Einzelfall Rücksicht zu nehmen. Ebenso wenig wird eine allfällige Judikatur berücksichtigt. Unsere Beratung bzw. Umsetzung ersetzt daher in keinem Fall das Zurateziehen eines Rechtsanwalts.  Jede Haftung ist daher ausgeschlossen.

Angebot:

Umsetzung der obigen Punkte nach Voranalyse und individuellem Angebot.

Paketpreis EUR 450,-

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